Jugendschutz

FSK-Freigaben

Der Zugang zu unseren Vorstellungen ist nur unter Beachtung der von der FSK vergebenen Altersfreigaben möglich.

Wir veröffentlichen die Freigabe jeweils online und in den gedruckten Programmen bei der entsprechenden Filmbeschreibung. In manchen Fällen liegt die Freigabe erst kurz vor Filmstart vor und kann im gedruckten Programm nicht aufgenommen werden. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Online-Angebot der FSK!

Hier finden Sie auch die Angabe der von der FSK  vergebenen “Deskriptoren“: Seit dem 1. Januar 2023 veröffentlicht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ergänzend zu den bekannten Altersfreigaben für Filme und Serien zusätzliche Hinweise. Somit erkennen Kinder, Jugendliche und Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur FSK-Altersfreigabe geführt haben. Diese sogenannten Deskriptoren bieten Familien mehr Orientierung bei der Auswahl von filmischen Inhalten. Sie werden im Rahmen der Prüfverfahren für Filme und Serien festgelegt und zusammen mit der FSK-Altersfreigabe auf der Homepage der FSK veröffentlicht.

In manchen Fällen zeigen wir Filme, die keine FSK-Freigabe haben. Das ist zum Beispiel regelmäßig bei den Kurzfilmabenden des Formats “Shorts Attack” der Fall, die in der Regeln nicht FSK-geprüft sind. Diese Filme sind natürlich in aller Regel nicht jugendgefährdend. Aus rechtlichen Gründen ist der Zugang zu diesen Veranstaltungen dennoch auf Menschen ab 18 begrenzt.

Altersempfehlungen

Die wichtigste Info zu Altersfreigaben: Die FSK-Freigaben werden unter dem Aspekt Jugendschutz vergeben – sie stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche keine gefährdenden Inhalte zu sehen bekommen. Sie sind keine Altersempfehlungen!

Für alle Inhalte in unserem Programm, die sich an Kinder und Jugendliche richten, veröffentlichen wir neben der FSK-Angabe auch eine Altersempfehlung, z.B. “FSK 6, empfohlen ab 8”. Wir richten uns dabei nach Empfehlungen z.B. der Jugendfilm-Jury, des Filmdienst oder von Vision Kino.

Parental Guidance

Filme, die eine Altersfreigabe “ab 12” haben, dürften von Kindern im Alter ab 6 Jahren in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen besucht werden. Das kann ein Eltern- oder Großelternteil sein oder auch eine andere von den Eltern beauftragte volljährige Person. (Mehr Infos hier.)

Diese Regelung greift insbesondere auch bei Schulvorstellungen – hier fungieren Lehrkräfte oder Erzieher:innen als erziehungsberechtigte Personen.